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   LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14   

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https://dejure.org/2014,40234
LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14 (https://dejure.org/2014,40234)
LG Rottweil, Entscheidung vom 25.08.2014 - 1 T 80/14 (https://dejure.org/2014,40234)
LG Rottweil, Entscheidung vom 25. August 2014 - 1 T 80/14 (https://dejure.org/2014,40234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind die Kosten für ein Privatgutachten erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungenügendes gerichtliches Gutachten: Kosten des Privatgutachtens sind zu erstatten! (IBR 2015, 1056)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachterkosten von 100,05 Euro pro Stunde sind angemessen! (IBR 2015, 1059)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Hierzu gehören jedoch auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07 ZEV 2007, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 15 W 97/09 -, BauR 2010, 831).

    Zwar hat eine Partei (die Klägerin) keinen Anspruch auf eine vollständige sachverständige "Prozessbegleitung" (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07 -, ZEV 2007, 536).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlich eingeholten

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Hierzu gehören jedoch auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07 ZEV 2007, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2010 - 15 W 97/09 -, BauR 2010, 831).

    Die Klägerin durfte davon ausgehen, dass die Ausführungen des im selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen Dr. ### aufgrund der insbesondere auch bauphysikalischen Thematik nur mit besonderer Sachkunde anzugreifen und zu widerlegen sein würden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2010 - 15 W 97/09 -, BauR 2010, 831).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Dazu können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11 -, NJW 2012, 1370) auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (dazu unter lit b).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Frage der Angemessenheit des Stundensatzes des Sachverständigen die Sätze des JVEG nicht unmittelbar oder entsprechend Anwendung finden, da diese lediglich das dem gerichtlichen Sachverständigen zustehende Honorar regeln (BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06 -, NJW 2007, 1532).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Dies ist dann der Fall, wenn es sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt wurde (OLG Karlsruhe, a. a. O. mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06 -, NJW 2008, 597).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14
    Dabei hat der Bundesgerichtshof die umstrittene Frage offen gelassen, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist, ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist oder ein langer zeitlicher Zwischenraum sogar ein Indiz für das Fehlen eines sachlichen Zusammenhangs ist (BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 16/08 -, NJW-RR 2009, 422).
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